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AGB – Drela GmbH

Stand: 2026-02

1. Geltungsbereich / Vorrang der Leistungsbeschreibung

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Drela GmbH („Agentur“) und Unternehmern i.S.d. § 14 BGB („Kunde“) über Webdesign, technische Umsetzung, SEO, Local SEO, KI-Sichtbarkeit, Tracking sowie digitale Strategieleistungen.

Die Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem individuell unterzeichneten Angebot / der Leistungsbeschreibung.

Vorrangregel:
Sofern das Angebot konkrete Regelungen zu Leistungsumfang, Vergütung, Laufzeit, Korrekturschleifen oder besonderen Maßnahmen enthält, gehen diese Regelungen den AGB vor.
Die AGB gelten ergänzend für alle Punkte, die im Angebot nicht ausdrücklich geregelt sind.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.

2. Vertragstyp / Leistungscharakter

Webdesign-Leistungen sind werkvertraglicher Natur mit Abnahme.

SEO-, KI- und Sichtbarkeitsleistungen sind Dienstleistungen im Sinne eines Dienstvertrags. Es wird kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg geschuldet.

Die Agentur schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Maßnahmen nach anerkannten Best Practices, nicht jedoch das Erreichen bestimmter Rankings, Sichtbarkeitswerte, Besucherzahlen, Leads oder Umsätze.

3. Leistungsumfang / Änderungswünsche / Scope

Maßgeblich ist ausschließlich der im Angebot definierte Leistungsumfang.

Änderungen, Erweiterungen oder zusätzliche Leistungen (z. B. weitere Seiten, Menüpunkte, Funktionen, zusätzliche Designvarianten, zusätzliche Optimierungsmaßnahmen) stellen kostenpflichtige Zusatzleistungen dar.

Die Beauftragung von Zusatzleistungen kann in Textform (z. B. E-Mail) erfolgen.

Ein unbegrenztes iteratives „Umbauen“ oder „Optimieren nach Geschmack“ ist nicht geschuldet.

4. Webdesign / Designentwürfe / Korrekturen

Bei Festpreisangeboten umfasst die Leistung – sofern nicht anders vereinbart – maximal:

  • zwei Designentwürfe (Startseiten-Auszug mit definierten Sektionen),
  • eine finale Korrekturschleife nach Auswahl des Entwurfs.

Weitere Korrekturschleifen, konzeptionelle Richtungswechsel oder Design-Neuentwicklungen gelten als Zusatzleistung.

Sofern ein Designentwurf nicht den Erwartungen entspricht, ist der Kunde verpflichtet, konkrete Referenzseiten, Designbeispiele oder klare stilistische Vorgaben zu benennen.

5. SEO / Digitale Sichtbarkeit / KI-Systeme

SEO- und KI-Sichtbarkeitsleistungen erfolgen auf Grundlage sich ständig verändernder, externer Algorithmen (z. B. Suchmaschinen, KI-Systeme).

Diese Systeme unterliegen keiner Kontrolle der Agentur. Algorithmusänderungen, Darstellungsänderungen oder Plattformanpassungen begründen keinen Mangel.

Die Auswahl, Gewichtung und Priorisierung der Optimierungsmaßnahmen liegt im fachlichen Ermessen der Agentur.

Strukturierte Daten (Schema-Markup) dienen der maschinellen Lesbarkeit. Eine Garantie für Rich Results, Snippets, Local-Pack-Darstellungen oder KI-Nennungen besteht nicht.

Eine gesonderte Dokumentations- oder Auditpflicht besteht nur, wenn diese ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt Inhalte, Zugänge, Freigaben und sonstige Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zur Verfügung.

Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

Der Kunde ist für die rechtliche und fachliche Richtigkeit seiner Inhalte verantwortlich (einschließlich berufsrechtlicher Angaben).

7. Abnahme (Webdesign)

Webdesign-Leistungen sind abnahmefähig.

Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung keine wesentliche, nachvollziehbare Mängelrüge in Textform, gilt die Leistung als abgenommen.

Live-Schaltung oder Nutzung gilt ebenfalls als konkludente Abnahme.

8. Vergütung / Fälligkeit / Projektunterbrechung

Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot.

Die Agentur ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug kann die Agentur Leistungen aussetzen.

Gerät das Projekt durch den Kunden in Stillstand, ist die Agentur berechtigt, bereits erbrachte Leistungen abzurechnen.

9. Kündigung / Projektabbruch

Bei Dienstleistungsverträgen (z. B. laufende SEO) gelten die vereinbarten Mindestlaufzeiten.

Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen.

Kündigt der Kunde ein Projekt vor Fertigstellung, sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie reservierte Projektkapazitäten anteilig zu vergüten.

10. Nutzungsrechte

Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung über.

Rohdaten oder offene Arbeitsdateien sind nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart.

11. Haftung

Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die Höhe der Netto-Auftragssumme des jeweiligen Projekts begrenzt.

Keine Haftung besteht insbesondere für:

  • Algorithmusänderungen,
  • Ranking- oder Sichtbarkeitsverluste,
  • Ausfälle von Hosting-, DNS- oder Drittanbietersystemen,
  • mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn.

12. Referenznennung

Die Agentur darf den Kunden als Referenz nennen, sofern nicht ausdrücklich widersprochen wird.

13. Datenschutz / Vertraulichkeit

Es gelten die gesetzlichen Datenschutzvorgaben. Sofern erforderlich, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand für Kaufleute ist Frankfurt am Main.

Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.